Up-To-Date
Dezember

Endlich wieder Weihnachten feiern bei GSKH!

Traditionell wird bei uns gewichtelt. So erhält jeder im Team ein persönliches Geschenk. Anschließend gehen wir lecker essen. Wer dann noch fit ...

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Traditionell wird bei uns gewichtelt. So erhält jeder im Team ein persönliches Geschenk. Anschließend gehen wir lecker essen. Wer dann noch fit ist, zieht weiter in die Nacht 😉

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„Kunst wäscht den Staub des Alltags von der Seele“

…hat schon Pablo Picasso gesagt.

Deswegen bietet GSKH seinen Teammitgliedern regelmäßig an, sich auch kulturell weiterzubilden. Hier in der Pinak...

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…hat schon Pablo Picasso gesagt.

Deswegen bietet GSKH seinen Teammitgliedern regelmäßig an, sich auch kulturell weiterzubilden. Hier in der Pinakothek der Moderne.

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November

Gratulation, liebe Frau Strobel!!

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Nadine Strobel zu ihrer mit Bestnoten bestandenen Abschlussprüfung zur Patentanwaltsfachangestellten!!

 

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Nadine Strobel zu ihrer mit Bestnoten bestandenen Abschlussprüfung zur Patentanwaltsfachangestellten!!

 

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Oktober

GSKH auf der BAUMA 2022

Schön, die Schutzrechte auch mal im eigentlichen Produkt zu sehen!
Hier: Der Rovo 3 von mattro.

Schön, die Schutzrechte auch mal im eigentlichen Produkt zu sehen!
Hier: Der Rovo 3 von mattro.

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Keine Chance für neue Hilfsanträge im Nichtigkeitsberufungsverfahren? Das sieht der BGH anders.

In BGH – Fahrerlose Transporteinrichtung beschäftigte sich der X. Zivilsenat in seinem Urteil vom 15. März 2022 mit der Zulässigkeit von spät...

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In BGH – Fahrerlose Transporteinrichtung beschäftigte sich der X. Zivilsenat in seinem Urteil vom 15. März 2022 mit der Zulässigkeit von spät gestellten Hilfsanträgen im Patentnichtigkeits- bzw. Nichtigkeitsberufungsverfahren. Grundsätzlich gilt, dass das Stellen von neuen, erstinstanzlich nicht vorgebrachten Hilfsanträgen im Berufungsverfahren nur unter den strengen Maßgaben des § 116 Abs. 2 PatG zulässig ist.

Allerdings stellt der BGH in seiner obigen Leitsatzentscheidung fest, dass neue Hilfsanträge unter gewissen Umständen auch in einem späten Verfahrensstadium und sogar während des Berufungsverfahrens noch zu berücksichtigen sein können:

a) Die Beklagte eines Patentnichtigkeitsverfahrens hat in der Regel keinen Anlass zur Stellung von Hilfsanträgen zur Abgrenzung vom Stand der Technik, wenn das Patentgericht in dem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis die vorläufige Auffassung äußert, der Gegenstand des Streitpatents sei patentfähig.

b) Legt die Klägerin nach einem solchen Hinweis eine Vielzahl neuer Entgegenhaltungen vor, muss die Beklagte überprüfen, ob das ergänzende Vorbringen zu einer anderen Beurteilung führen könnte, und gegebenenfalls auch geeignete Hilfsanträge stellen. Wenn sich hierbei eine Vielzahl von technischen Gesichtspunkten als potentiell relevant erweist, kann es aber nicht ohne weiteres als nachlässig angesehen werden, wenn die Beklagte einem einzelnen Gesichtspunkt durch ihre erstinstanzlichen Hilfsanträge nicht Rechnung getragen hat.

c) Hilfsanträge, die einer aus dem erstinstanzlichen Urteil ersichtlichen Auslegung des Streitpatents Rechnung tragen sollen, sind grundsätzlich innerhalb der Frist für die Berufungsbegründung zu stellen. Später gestellte Anträge sind zu berücksichtigen, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert.

Damit bleibt es dennoch ratsam, im Patentnichtigkeitsverfahren eine umfassende Strategie zur Verteidigung des eigenen Patents auch im Rahmen von Hilfsanträgen so früh wie möglich zu erarbeiten. Auch wenn dies zunächst einen größeren Aufwand bedeutet, lassen sich so Zulässigkeitsprobleme zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden.

 

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September

Augen auf im Zahlungsverkehr!

Achtung – Gefälschte Rechnungen im Umlauf!

In letzter Zeit kursieren vermehrt gefälschte Rechnungen, die vermeintlich eine offizielle Zahlungsauf...

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Achtung – Gefälschte Rechnungen im Umlauf!

In letzter Zeit kursieren vermehrt gefälschte Rechnungen, die vermeintlich eine offizielle Zahlungsaufforderung des @DPMA sind. Wie das angefügte Beispiel zeigt, erwecken die Fälscher dabei durch die Aufmachung des Schreibens und insbesondere die Nennung der einzutragenden Marke und der Anmeldungsnummer den Eindruck, dass es sich um ein offizielles Dokument handelt.

Allerdings lassen hier bereits die polnische IBAN und der Absender der Rechnung – die Hauptabteilung „Information“ – Zweifel an der Authentizität des Schreibens entstehen.

Auch hier gilt: Lieber auf Nummer sicher gehen.

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben oder Zweifel an der Echtheit eines Schreibens haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen oder alternativ den Kundendienst des DPMA kontaktieren.

Das DPMA hat bezüglich der gefälschten Rechnungen auch eine Infoseite eingerichtet, auf der explizit darauf hingewiesen wird, dass das DPMA keinerlei Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen versendet. Unter folgendem Link können Sie die Infoseite erreichen:

https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html

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August

INSIDE GSKH: Interview mit Isabel Schnabel und Angela Langgartner

Angela Langgartner: Liebe Isabel in unserer Kanzlei bist Du ein „IP-Paralegal“. Was verbirgt sich denn genau hinter dieser exotischen Bezeichnu...

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Angela Langgartner: Liebe Isabel in unserer Kanzlei bist Du ein „IP-Paralegal“. Was verbirgt sich denn genau hinter dieser exotischen Bezeichnung?

Isabel Schnabel: Ins Deutsche übersetzt heißt das Patentanwaltsfachangestellte. Das ist ein Ausbildungsberuf, den man in 2 bzw. 3 Jahren je nach Schulabschluss erlernen kann. Ich habe aber den Abschluss als Patentanwaltsfachangestellte extern abgelegt, das bedeutet, ich hatte in einer Patentanwaltskanzlei bereits 5 Jahre in Vollzeit Berufserfahrung und musste die Berufsschule nicht besuchen – dafür war die Lern- und Vorbereitungszeit vor den Prüfungen sehr intensiv.

 

Angela Langgartner: Du hast ja mehrere Ausbildungen, welche sind das im Einzelnen und wie kannst du sie bei GSKH einsetzen?

Isabel Schnabel: Ich hatte zuvor ja bereits die Rechtsanwaltsfachangestelltenausbildung abgeschlossen. Es gibt tatsächlich einige Bereiche, in denen ich das einsetzen kann. Zum Beispiel die Beurteilung, ob eine Frist eine Notfrist ist oder nicht, oder generell das Berechnen von Fristen war mir bereits vorher vertraut.

 

Angela Langgartner: Inwiefern waren juristische Vorkenntnisse bei Deinem Einstieg in unsere Kanzlei wichtig bzw. welche spezifischen Fachkenntnisse sollte man mitbringen?

Isabel Schnabel: Juristische Vorkenntnisse sind vorteilhaft, aber für Lernwillige nicht unbedingt notwendig. Ganz wichtig sind Sprachkenntnisse, im besten Fall Deutsch und Englisch flüssig, Französischgrundkenntnisse sind auch vorteilhaft. Ganz ohne Mathematik geht mein Beruf aber auch nicht. 😊

 

Angela Langgartner: Welche Kenntnisse, fachlich wie menschlich, sollten Bewerberinnen und Bewerber auf jeden Fall  besitzen, um in Deine Fußstapfen treten zu können?

Isabel Schnabel: Man muss auch im größten Stress den Überblick behalten was gerade wirklich wichtig ist, unabdingbar ist auch der soziale Umgang mit Arbeitskolleg*innen und Mandant*innen. Außerdem ist auch Flexibilität gefragt, um z.B. Krankheits- oder Urlaubsausfälle kompensieren zu können.

 

Angela Langgartner: Mit welchen Herausforderungen hast Du im Arbeitsalltag zu kämpfen?

Isabel Schnabel: Generell ist mein Arbeitsalltag von einem Wettkampf mit der Zeit geprägt. Das muss man aber eben sportlich nehmen. 😊

 

Angela Langgartner: Und hattest Du schon ein richtiges AHA-Erlebnis?

Isabel Schnabel: Was ich sehr witzig fand war, nach 8 Jahren in einer anderen Kanzlei einen Mandanten aus einer Kanzlei, wo ich früher gearbeitet habe, wieder im Portfolio zu finden. Ich habe sogar eine Akte gefunden, wo mein Kürzel auf alten Unterlagen war.

 

Angela Langgartner: Im Prinzip nimmst Du Anwälten oder auch Kollegen einen großen Teil an Arbeit ab, indem du konzentriert und versiert vorarbeitest. Gab es da schon mal ein Dankeschön seitens der Kollegen oder sieht man diese Zuarbeit schon als Selbstverständlichkeit?

Isabel Schnabel: Dankeschön bekomme ich oft zu hören und habe auch den Eindruck, eine geschätzte Kollegin zu sein. Das ehrt mich, gleichzeitig schätze ich selbst meine Arbeitskolleg*innen ebenfalls, das ist sozusagen eine Win-Win-Situation. 😊

 

Angela Langgartner: Kann ein Quereinstieg im Bereich IP-Paralegal sinnvoll sein?

Isabel Schnabel: Ich habe den Quereinstieg nicht bereut und empfehle ihn auch Menschen, die nach beruflicher Orientierung fragen – und die ich so einschätze, dass sie da reinpassen würden.

 

Angela Langgartner: Du gehörst ja schon zum „alten Eisen“, vergleiche doch bitte einmal die Kanzlei in denen du schon beschäftigt warst  mit GSKH. Wo siehst Du den größten Unterschied?

Isabel Schnabel: Ohne andere Kanzleien namentlich zu erwähnen, in denen ich vorher tätig war, sehe ich den größten Unterschied darin, dass hier Wert daraufgelegt wird, dass sehr respektvoll miteinander umgegangen wird im Team und die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert wird.

 

Angela Langgartner: Hast du noch Freude an der Arbeit?

Isabel Schnabel: Aber ja doch! 😊 Jeder Tag ist anders und wird so auch entsprechend umgesetzt. Meine Arbeit ist abwechslungsreich und herausfordernd auf angenehmer Art und Weise.

 

Angela Langgartner: Isabel, ich habe Dich bei uns über die Zeit als eine durchweg positive und strahlende Kollegin wahrgenommen, sowas fällt natürlich auf 🙂 Daher eine ganz persönliche Frage zum Schluss: Was ist Dein Glücksgeheimnis?

Isabel Schnabel: Ich versuche, kleine Freuden im Alltag wahrzunehmen, ob es nun Blumen, Tiere, oder Menschen sind, die nett miteinander umgehen, sogar dann, wenn ich nicht unmittelbar daran beteiligt bin. Ich fahre mit der Bahn, da sieht man oft schöne Dinge, z.B., wenn jemand am Bahnsteig mit Blumen in der Hand auf jemanden wartet, der dann ankommt, beide hocherfreut, sich wiederzusehen.

 

Angela Langgartner: Danke liebe Isabel, für deine offenen Worte und für deine Zeit!

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Juli

INSIDE GSKH: Die digitale Akte

„Lisa und Dario, worüber möchtet Ihr heute sprechen? Vielleicht stellt Ihr Euch erstmal vor.“

 

Lisa Grünwald: „Also, mein Name ist Lisa Grünwa...

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„Lisa und Dario, worüber möchtet Ihr heute sprechen? Vielleicht stellt Ihr Euch erstmal vor.“

 

Lisa Grünwald: „Also, mein Name ist Lisa Grünwald und ich bin bei GSKH zusammen mit einer Kollegin seit Anfang 2021 verantwortlich für die Posteingangsbearbeitung, Fristennotierung und Aufgabenverteilung – neben den anderen Formalbearbeitungsaufgaben, die in einer Kanzlei so anfallen. Bei einem früheren Arbeitgeber war ich aber auch an einem großen Projekt zur Einführung der papierlosen Akte beteiligt, dort wurde mein Interesse für dieses Thema geweckt. Von daher passt es sehr gut, dass hier bei GSKH gerade ein ähnliches Projekt läuft. Darüber möchten wir heute sprechen.“

 

„Und Du, Dario?“

 

Dario Cavestri: „Mein Name ist Dario Cavestri und ich bin schon recht lange bei GSKH, also seit Mitte 2010, mittlerweile als Büroleiter. Unter anderem bin ich mit einer Kollegin verantwortlich für die Verwaltung unserer Kanzleisoftware. Dadurch liegt mir das Thema papierlose Akte natürlich am Herzen und ich freue mich sehr, dieses Projekt nun zusammen mit Lisa angehen zu können. Bislang ist es bei uns so, dass wir zwei parallel laufende Systeme hatten, also die klassische Papierakte, die im Zweifel maßgeblich ist, und eine deckungsgleiche digitale Version. Die Papierakten werden bislang zur Aufgabenverteilung genutzt.“

 

Lisa Grünwald: „Genau. Momentan ist es so, dass wir im Posteingang nach dem Eingangscheck im vier-Augen System die Aufgaben mit der Papierakte verteilen. Die Kolleg*innen in der Kanzlei bekommen also eine Akte mit einem Amtsbescheid oder einer Mandantenanfrage und wissen so, dass ihnen diese Aufgabe zugeteilt wurde. Alternativ dazu erfolgt aber auch bereits eine elektronische Aufgabenverteilung, insbesondere bei Kolleg*innen im Homeoffice.“

 

Dario Cavestri: „Das funktioniert auch wirklich gut, allerdings ist dann während dem Covid-Homeoffice schnell klar geworden, dass wir eine andere Lösung finden mussten. So hat das Pflegen der Papierakten sehr viele Ressourcen in der Kanzlei gebündelt, um die Arbeit der Kolleg*innen im Homeoffice dann wiederum in der Papierakte (und der Kanzlei) darzustellen. Wir haben uns also das Ziel gesetzt, zunächst einmal Homeoffice unkomplizierter möglich zu machen durch modernere Aufgabenverwaltungssysteme. Mittelfristig ist es das Ziel, komplett auf Papierakten zu verzichten – auch wenn es viele etwas schmerzt, wenn man das so sagen kann, weil wir ja sozusagen mit der Papierakte aufgewachsen sind und sich der Schreibtisch ganz ohne schon etwas leer anfühlt. Aber es macht nicht nur das Arbeiten leichter, es ist auch nachhaltig. Das ist uns als Kanzlei auch sehr wichtig und wir setzen dies in allen uns möglichen Bereichen um. Mit der vollständig digitalen Akten bekommen wir dann sozusagen das Beste aus zwei Welten.“

 

Lisa Grünwald: „Ja, das Ziel ist es auf jeden Fall, trotzdem noch ein gutes Gefühl für die eigenen Aufgaben zu behalten, sodass man vor allem auch priorisieren kann. Wir haben uns bereits verschiedene Lösungen für die Aufgabenverwaltung und Archivierung angeschaut. Eine der großen Fragen, die sich da stellt, ist die Frage, ob wir diese Abläufe komplett über unsere Kanzleisoftware abwickeln und lediglich ein Backend Dokumenten-Management-System dahinter schalten sollen zur sicheren Archivierung. Alternativ gibt es auch ein paar sehr interessante Frontend Systeme, die dann unsere Kanzleisoftware mit Daten füttern.“

 

Dario Cavestri: „Genau, da sind wir momentan dran. Es gibt eine ganze Reihe an Unternehmen, die sich mit ihrer Software darauf spezialisiert haben und wir lassen uns das gerade vorführen und schaffen uns einen Überblick darüber, was eigentlich möglich ist. Das sind schon echt sehr beeindruckende Tools, bei denen unter anderem mit künstlicher Intelligenz bei der Dokumentenerkennung gearbeitet wird.“

 

Lisa Grünwald: „Ähnliche Entwicklungen gibt es momentan auch bei unserer Kanzleisoftware. Die wollen wir auch erst einmal abwarten und dann gegen Ende das Jahres eine Entscheidung treffen.“

 

Dario Cavestri: „Ja, als nächsten Schritt würden wir das dann umsetzen und, sobald alles gut läuft und auf unsere Bedürfnisse abgestimmt ist, die Papierakte komplett abschaffen. Hierfür müssen wir aber einfach 100%ige Sicherheit haben, dass nichts schief gehen kann und wir unser vier-Augen Prinzip weiter anwenden können. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir das hinbekommen und freue mich schon darauf, wenn es richtig los geht!“

 

Lisa Grünwald: „Das sehe ich auch so. Für den Moment ist es schon ein Riesengewinn, dass nun Homeoffice so unproblematisch tageweise möglich ist. Jetzt können wir in Ruhe diesen letzten Schritt schaffen.“

 

„Danke für das Gespräch!“

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Juni

Introducing our team: Gunilla Grosse- von Kempski

01. Name: Gunilla Grosse- von Kempski
02. Position at GSKH: Associate Attorney at Law / Head of Marketing and Communications

03. When and how did I...

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01. Name: Gunilla Grosse- von Kempski
02. Position at GSKH: Associate Attorney at Law / Head of Marketing and Communications

03. When and how did I come up with the idea of becoming an Attorney at Law in IP?
I first got in touch with the IP subject when I worked at the EPO in The Hague. During my stage at the German Patent- and Trademark Office in Munich in 2004 I then visited a training course in Trademark Law where I got to know my lovely husband Felix Grosse…

04. What was the most catching moment/adventure/happening, … in your career so far?
One of my first court cases was in front of the Local Labour Court in Munich disputing an employee invention matter. The judge was talking with a strong Bavarian dialect, not understandable for me, coming from the north of the “Weißwurstgrenze”. The other party had to translate and we all had a great time!

05. What does GSKH represent for you?
I am happy to work for GSKH as it offers me the opportunity to help shaping the company in various concerns. An open minded atmosphere and a young and dynamic team makes working for GSKH very special!

 

 

 

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MONAT DER PATENTE IM BEREICH BAUTECHNIK

Den Juni widmen wir dem Thema Bautechnik. Nach dem Monat der Premium-Marken ein weiter Schritt, der bei näherem Hinsehen gar nicht so weit ist:
De...

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Den Juni widmen wir dem Thema Bautechnik. Nach dem Monat der Premium-Marken ein weiter Schritt, der bei näherem Hinsehen gar nicht so weit ist:
Denn auch im Bereich Bautechnik ist die Kanzlei GSKH unterwegs und vertritt hier für bestimmte Bereiche große Mandanten. In den kommenden Wochen stellen wir 2 herausragende Fälle unserer Kanzlei aus diesem Themenfeld vor.

Ein weites Feld

Der Bereich Bautechnik ist ein weites Feld. Alleine in Deutschland werden im Bereich Bau ca. 2.200 Patenten pro Jahr beim EPA angemeldet, wobei 80 % der Schutzrechte industriellen Vor- und Zulieferanten zuzuordnen sind.
So gibt es Innovationen von Baumaterialien mit den verschiedensten Eigenschaften, aber auch Innovationen in den Bereichen Smart-Home-Lösungen, erneuerbare Energien, Niedrig-Energie-Standards, Licht, Beleuchtung…. etc.

 

Innovationen mit hohem wirtschaftlichen Potential

Investitionen in innovative und moderne Bautechniken und Materialien versprechen ein hohes wirtschaftliches Potential, das durch Patente bzw. deren Schutz noch besser ausgeschöpft werden kann.

Dank langjähriger Mandate haben wir ein Spezialwissen im Bereich der Bautechnik erworben und lernen ständig dazu. Sprechen Sie uns an!

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Mai

MONAT DER PREMIUM-MARKEN: Louis Vuitton

Louis Vuitton – Markenschutz für ein Schachbrett
Im Markenrecht sind es vor allem die großen Premium-Hersteller, die tausendfach nachgeahmt un...

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Louis Vuitton – Markenschutz für ein Schachbrett
Im Markenrecht sind es vor allem die großen Premium-Hersteller, die tausendfach nachgeahmt und kopiert werden. In diesem Monat werfen wir einen Blick auf weltbekannte Premium-Marken und ihre kleinen und großen Geschichten im Patent- und Markenrecht. Den Anfang macht Louis Vuitton – die vielleicht am häufigsten kopierte Modemarke der Welt.

Null-Toleranz-Politik bei Markenverstößen
Designer und Künstler von Modelabels wirken stilbildend und bringen seit vielen Jahrzehnten weltweite Trends hervor. Leider lassen sich Muster und Dekors vergleichsweise einfach kopieren, wogegen manche Modemarken strikt vorgehen. Louis Vuitton geht als französische Luxusmarke mit Sitz in Paris vergleichsweise streng gegen Verstöße im Patent- und Markenrecht vor. Auf seiner Webseite befasst sich die weltbekannte Premiummarke ausführlich mit diesem Thema und macht deutlich, dass gegen Fälschungen aller Art konsequent vorgegangen wird. Neben dem Respekt vor der Marke und ihren Designern dient dies vor allem dem Schutz der Kreativität und Einzigartigkeit aufregender Modeprodukte. Und diese sind bei Louis Vuitton nicht zu knapp: Circa 18.000 Schutz- und Eigentumsrechte zählen zum französischen Unternehmen, von Handelsmarken bis zu einzelnen Designs.

Rechtlicher Erfolg bei markantem Schachbrettmuster
Wie weit der Markenschutz gehen kann, zeigen mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Gunsten von Louis Vuitton. Mit dem Urteil T-360/12 sowie T-359/12 gestand der EuG der Marke zu, ein Markenrecht am grau-karierten Schachbrettmuster sowie einem braun-beige-karierten Schachbrettmuster für verschiedene Taschen und Textilien zu besitzen.
Mit dem Gerichtsverfahren wehrte sich Louis Vuitton aktiv gegen eine anderweitige Rechtsprechung, die das Schachbrett-Karo als alltägliches Muster ansah und der Luxusmarke ihr Recht absprach. Das Urteil wurde von höherer Instanz durch eine „Unterscheidungskraft durch Benutzung“ zu Gunsten von Louis Vuitton umgewandelt.
Die geografische Verbreitung, der Bekanntheitsgrad der Marke sowie ihr Marktanteil flossen in die Bewertung seitens des Gerichtes ein. Und zugegeben: Wer denkt nicht bei einer entsprechend karierten Tasche an das französische Unternehmen (und hoffentlich nicht an eine billige Fälschung)?

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GSKH MOST EXCITING CASES: Premium trademarks

At home in the world of ideas.
Interview with Dr. Stefan Eichhammer, Counsel at GSKH.

Which were your most impressive 2 cases relating to premium t...

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At home in the world of ideas.
Interview with Dr. Stefan Eichhammer, Counsel at GSKH.

Which were your most impressive 2 cases relating to premium trademarks?

One of my most impressive cases was defending a client against a famous fashion brand owner. The counterparty claimed infringement of their three-dimensional mark registered for luxury hand bags. For that purpose, the counterparty obtained a preliminary injunction in an ex parte proceeding. However, we managed to reverse the decision before the upper instance (Higher Regional Court) and to rebut counterparty’s claims in its entirety.

In another high-profile case I was successfully enforcing the trademark rights for a well-known jewelry brand owner operating in the high-end segment. After we had successfully brought an infringement action against the counterparty (a fierce competitor), we have been able to negotiate a favorable and comprehensive settlement agreement. The settlement agreement enabled our client to enforce its business model against the competitor.

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MONAT DER PREMIUM-MARKEN: Cartier

Für den Laien kann jeder Ring und jede Armbanduhr ungefähr gleich aussehen. Ähnlich wie in der Modebranche gibt es jedoch absolute Trendsetter,...

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Für den Laien kann jeder Ring und jede Armbanduhr ungefähr gleich aussehen. Ähnlich wie in der Modebranche gibt es jedoch absolute Trendsetter, die sich Rechte an Luxusobjekten wie Schmuck und Uhren gesichert haben. In unserem zweiten Teil zum Thema Premium-Marken werfen wir einen Blick auf die Pariser Cartier, die seit über 170 Jahren die Luxuswelt mitprägt.

Echter Luxus seit über 170 Jahren
Gegründet wurde Cartier im Jahr 1847, seit Jahren gehört die Pariser Marke zum Schweizer Luxuskonzern Richemont. Von Beginn an war das Streben des Marke, Schmuck und Uhren in technischer und ästhetischer Perfektion zu fertigen. Auch wenn sich diesem Anspruch vielleicht niemals genügen lässt, hat er in über 170 Jahren eine Fülle einzigartiger Luxuswaren hervorgebracht.
Vielen Uhrenliebhabern ist nicht bewusst, dass Cartier im Jahr 1904 die erste am Handgelenk tragbare Armbanduhr der Welt auf den Markt brachte. Über die letzten 100 Jahre sind mehr als 100 Schutzrechte entstanden, mit denen sich die stetige Innovationskraft des Luxusunternehmens zeigt.

Qualitätsbewusstsein und Innovationsgeist für anspruchsvolle Kunden
Cartier geht als Markenkonzern mit der Zeit und genügt den Ansprüchen einer neuen qualitätsbewussten Generation. Zu den Highlights der jüngeren Vergangenheit gehören Uhren mit Photovoltaik-Uhrwerk und veganen Armbändern. Auch im Schmucksegment zeigen regelmäßig neue Kollektionen den Anspruch, den Cartier an sich und die Weiterentwicklung seines Schmucks hat.

Von einzelnen Designs und Dekors bis zu intelligenten Verschlusssystemen reichen die Schutzrechte, die sich im gehobenen Schmuckumfeld sichern lassen. Häufig kopiert und nie erreicht, trägt gerade der rechtliche Schutz von Einzelstücken und Kollektionen zum luxuriösen Wert der Schmuckartikel bei.

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April

GSKH MOST EXCITING CASES: Cycling – introduced by Felix Grosse

Already 2 weeks ago I described a case related to bicycle technology. Today I would like to present the second case, which has remained in my memor...

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Already 2 weeks ago I described a case related to bicycle technology. Today I would like to present the second case, which has remained in my memory as a highlight:

A nullity action by a competitor against another one of our client´s European patents (German national part)                

This whole matter started with a nullity action in the year 2010 when another competitor of our client attacked one of our client’s patents. This patent and its claimed subject-matter was of major importance for our client as the underlaying technology defined a new overall standard for mounting the cranks to a bicycle, either to a mountain bike or road racing bike, thus providing a new lightweight and robust solution. Four years later, we again managed to convince the German Supreme Court of our position and achieved a 100 % victory. Also in this case, it was a great feeling to accomplish this together with the expert support of our client´s patent division and to be able to celebrate the success with them.

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MONAT DES FAHRRADS: Erfindung E-BIKE

Elektrisch on tour – die Geschichte des E-Bikes

Wer sich heutzutage auf ein Fahrrad schwingt, muss nicht für jeden Höhenmeter selbst kraftvoll...

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Elektrisch on tour – die Geschichte des E-Bikes

Wer sich heutzutage auf ein Fahrrad schwingt, muss nicht für jeden Höhenmeter selbst kraftvoll in die Pedale treten. E-Bikes und Pedelecs haben die Branche revolutioniert und machen das Rad für Angestellte im Stadtverkehr oder Senioren auf Ausflugsfahrt interessant. In unserem zweiten Beitrag zum Monat des Fahrrads schauen wir auf die Historie des E-Bikes.

Wurzeln in den 1880er Jahren

Auch wenn das E-Bike oder Fortschritte in der Elektromobilität vergleichsweise neu wirken – technisch reichen die Wurzeln über 100 Jahre zurück. Schon in den 1880er Jahren wurde versucht, verschiedene Antriebsarten für die noch junge Automobilität zu finden. Neben dem Verbrennungsmotor wurde mit archaischen Formen von Akkus gearbeitet. Und dieses Prinzip wurde vom Auto aufs Fahrrad übertragen.

Im Jahr 1895 wurde in den USA das erste Patent auf ein Elektrofahrrad von Ogden Bolton Junior angemeldet. Vier Jahre später wurde in Deutschland das erste Patent dieser Art eingereicht – im Unterschied zum amerikanischen Modell mit einem zusätzlichen Pedalantrieb. Die Firma EMI stellte in den 1930er Jahren das Elektrofahrrad Simplex in kleinen Auflagen her.

 

Das moderne E-Bike – ein Produkt vieler Neuerungen

Während der Krieg und die Nachkriegszeit die Entwicklungen elektrischer Fahrräder ausbremsten, war vor allem Yamaha für einen neuen Schub in der Elektromobilität verantwortlich. Mit dem patentierten Power-Assist-System (PAS) konnte die Kraftunterstützung des Motors von der Trittkraft in die Pedale abhängig gemacht werden.

Das PAS bildete die Grundlage für viele neue Entwicklungen und clevere Ideen, die zum modernen E-Bike beitrugen. Ein Blick auf das Patent für das Pedelec als elektrisch unterstütztes Fahrrad gibt Einblicke in diese Fortschritte.

 

 

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GSKH MOST EXCITING CASES: Cycling – introduced by Felix Grosse

It is not easy for me personally to pick the two most interesting cases related to bicycle technology, since in our firm’s history we have repres...

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It is not easy for me personally to pick the two most interesting cases related to bicycle technology, since in our firm’s history we have represented one of the biggest players in the world of bicycle technology many times. However, the cases that ended up in front of the German Federal High Court of Justice are always highlights because they are the climax of year-long fights through all levels of jurisdiction. Hence, there is a very long buildup – to then achieve a victory is a great feeling, both for the client and me personally.

Two cases I remember fondly as hard but justly fought legal battles.
Here is the first one:

A nullity action filed by a competitor against one of our client´s European patents (German national part)

This patent circles around the technology of electric shifting, to be used either for mountain bikes or road racing bikes, and concerns in particular a rear derailleur of a modern high-tech electric shift system. Here, the competitor tried to nullify a very important patent of our client. But in mutual cooperation with the expert support of our client´s patent division we managed to defend the patent in total. Hence, the German Supreme Court upheld the patent as granted, which was a great success for the protection of our client´s IP and relating technology – which developed over the recent years to a standard technology is today widely used in the field of bicycles. The whole procedure started in the year 2014 and was finalized only in the year 2020.

 

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MONAT DES FAHRRADS: Alles rundum den Drahtesel

Der Frühling kommt und die Spritpreise steigen – Zeit, sich endlich wieder aufs Fahrrad zu schwingen. Wir haben den April zum „Monat des Fahrr...

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Der Frühling kommt und die Spritpreise steigen – Zeit, sich endlich wieder aufs Fahrrad zu schwingen. Wir haben den April zum „Monat des Fahrrads“ ausgerufen und präsentieren Ihnen in den nächsten Wochen einige spannende Patente und Erfindungen zum Thema Zweirad. In unserem ersten Beitrag darf das Fahrrad selbst natürlich nicht fehlen.

Ein Blickfang auf Mannheims Straßen

Die Ursprünge des modernen Zweirads reichen ins frühe 19. Jahrhunderts zurück. Hier war es Karl Freiherr von Drais, der die Bevölkerung Mannheims mit seiner „Laufmaschine“ in Staunen versetzte. Waren damals Pferdekutschen der Standard der Fortbewegung auf Rädern, kam dieses Fahrzeug ohne Pferde aus. Allerdings auch noch ohne Pedale.

Technische Extras wie einen Klappständer oder einen Gepäckträger wies das erste Rad des badischen Herrschers bereits auf. Zu seiner Erfindung wurde der Freiherr übrigens aus Gründen der Nachhaltigkeit motiviert. Durch Missernten im „Jahr ohne Sommer“ 1816 war die Ernährung für Mensch und Pferd nicht gesichert. Ein Fahrzeug ohne Pferde konnte die Unterhaltskosten reduzieren.

 

 

Stetige Weiterentwicklung des Rades

Auf Grundlage von Drais‘ Erfindung, für die der Begriff „Draisine“ noch heute bekannt ist, konnten in den folgenden Jahrzehnten viele Weiterentwicklungen des Rades stattfinden. Zur damaligen Zeit war die Durchsetzung eines Rechtsschutzes oder Patentes im heutigen Sinne jedoch kaum möglich.

Luftreifen oder eine Tretkurbel zum Antreiben der Hinterräder gehörten zu den wichtigsten Erfindungen, die zum Fahrrad nach heutigem Verständnis führten. Patentrechtlich hat sich gerade in den letzten Jahrzehnten einiges getan. Als Beispiel sei das Patent DE102018100191A1 genannt, das ein automatisches Erkennungssystem für unerwartete Ereignisse im Straßenverkehr speziell für E-Räder beschreibt.

 

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März

MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Skispringen

Erfindung Skispringen – soweit die Bretter tragen

Wie viel Mut und Erfindungsreichtum gehört dazu, mit Skiern eine Rampe herunterzufahren und m...

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Erfindung Skispringen – soweit die Bretter tragen

Wie viel Mut und Erfindungsreichtum gehört dazu, mit Skiern eine Rampe herunterzufahren und mehr als 100 Meter hiermit zu fliegen? Für den letzten Teil unserer Wintersport-Serie schauen wir auf das Skispringen und die Erfindung einer der aufregendsten Sportarten zwischen Schnee und Eis.

Telemark – Ursprungsort und sichere Landung

Die Wurzeln des modernen Skispringens reichen vermutlich bis ins Norwegen des 18. Jahrhundert zurück. Hier nutzen Bergbauern der Region Telemark Skier für die Abfahrt und installierten hierfür kleine Sprungrampen, um abschüssige Stellen sicher zu meistern. Selbst verschneite Dächer von Scheunen und Häusern wurden als Grundlage für einen sicheren Sprung genutzt.

Der Begriff „Telemark“ ist nicht nur durch die Region Norwegens, sondern auch die bevorzugte Art der Landung im professionellen Skispringen bekannt. Hier wurde über das 19. Jahrhundert hinweg mit immer neuen Schanzen und Sprungtechniken experimentiert, Weiten über 30 Meter sollen hierbei schon erreicht worden sein.

 

Weltweite Ausbreitung im 20. Jahrhundert

Als um die Jahrhundertwende herum die ersten Skischulen im alpinen Raum gegründet wurden, rückte auch das Skispringen in den Fokus von Touristen und ambitionierten Sportlern. Parallel hierzu wurde das Skispringen zu einem Show-Ereignis, wie es vor allem auf verschneiten Jahrmärkten in den USA zu bewundern war.

Zu einem seriösen Sport wurde das Springen endgültig im Jahr 1924, als es erstmals Teil der Olympischen Spiele in Chamonix wurde. Für Fans der Sportart ist jedoch die Vierschanzentournee in Deutschland und Österreich das Highlight. Diese wurde 1951 aus der Taufe gehoben und zieht bis heute das größte Medieninteresse sowie die maximale Begeisterung weltweiter Touristen auf sich.

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Eishockey

Eishockey & Puck – die unzertrennliche Kombination

Auch im Wintersport darf ein klassischer Teamsport nicht fehlen. Mit Eishockey als Variante d...

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Eishockey & Puck – die unzertrennliche Kombination

Auch im Wintersport darf ein klassischer Teamsport nicht fehlen. Mit Eishockey als Variante des Feldhockeys wurden Eisflächen schon vor vielen Jahrzehnten genutzt, um sich auf rutschigem Untergrund beim Passen und Tore schießen miteinander zu messen. Der Puck als Spielgerät hat hierbei für eine echte Revolution der Sportart gesorgt.

Eishockey – ein Sport mit vielen Wurzeln

Kaum ein Teamsport ist so schnell wie das Eishockey. Schon vor Epochen dürften Menschen mit Stöcken aus Holz über das Eis geschlittert sein, um sich mit kleinen Schlagspielen mit- und gegeneinander zu messen. Exakte Wurzeln des Spiels sind deshalb schwierig zurückzuverfolgen. Angenommen wird, dass Vorformen des modernen Eishockeys in Kanada entstanden sind, auch Einflüsse aus Skandinavien wird es gegeben haben.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts lassen sich erste Turniere zurückverfolgen, bei denen sich beispielsweise Soldaten auf zugefrorenen Seen miteinander maßen. Im Jahr 1885 wurde die erste nordamerikanische Eishockeyliga mit vier Teams gegründet. Um die Jahrhundertwende herum entdeckten auch die Europäer die amerikanischen Regeln und der Sport fasste auf unserem Kontinent Fuß.

 

Durch den Puck zum perfekt kontrollierbaren Sport

Das Spielgerät nimmt beim Eishockey großen Einfluss auf Erfolg und Misserfolg. Klassische Bälle waren für das Spiel auf Eis ungeeignet, da sie fortsprangen und schwieriger zu steuern waren. Der Kanadier William Fleet Robertson erfand 1877 den Puck in seiner Urform, indem er die Kreiskuppen von Gummibällen einfach abschnitt.

In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wurde übrigens weiterhin mit Bällen gespielt, was den Varianten Feld- und Rollhockey entspricht. Längst hat sich jedoch international der besser steuerbare Puck durchgesetzt.

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AKTUELLES | UPDATE | ACTUALITÉS: Patentschutz in Russland in Krisenzeiten

Russland hat mit Wirkung zum 7. März 2022 mit der Verordnung Nr. 299 vom 6. März 2022 den Patentschutz für Unternehmen und Privatpersonen aus s...

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Russland hat mit Wirkung zum 7. März 2022 mit der Verordnung Nr. 299 vom 6. März 2022 den Patentschutz für Unternehmen und Privatpersonen aus sämtlichen EU-Staaten faktisch ausgesetzt. Scheinbar erlaubt diese neue Regelung es natürlichen und juristischen Personen bestimmte Schutzreche Dritter ohne Zustimmung der Inhaber oder Zahlung einer Vergütung zu nutzen. Dass dies wohl einen Bruch des Völkerrechts darstellt, dürfte Russland momentan nicht umstimmen.
Treten Sie mit uns in Kontakt, sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung zu diesem Thema benötigen. Wir beraten Sie gerne!

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Curling

Erfindung des Curling – nur einen Steinwurf entfernt …

Mit Fortsetzung unseres Monats des Wintersports werfen wir in diesem Beitrag einen Blick ...

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Erfindung des Curling – nur einen Steinwurf entfernt …

Mit Fortsetzung unseres Monats des Wintersports werfen wir in diesem Beitrag einen Blick auf eine der wenigen Teamsportarten des Winters. Curling blickt auf eine große Tradition zurück, wird als professionelle Sportart jedoch erst seit wenigen Jahrzehnten betrieben. Was viele Sportfans nicht wissen: Curling hat sehr royale Wurzeln!

Ein königliches Spielvergnügen

Das Zielspiel Curling ist mit Sportarten und Spielen vergleichbar, die nicht auf Eis ausgetragen werden – beispielsweise Boule. Das einfache Grundprinzip von Curling ist deshalb schon seit Jahrhunderten bekannt. Wurzeln des Curlings lassen sich in Schottland und Kanada entdecken, der Mutter-Club des Curlings wurde jedoch in den 1830er Jahren in England gegründet – von Königin Victoria.

Der Legende nach soll das Spiel in einem polierten Ballsaal vorgestellt worden sein, Schnee und Eis sind in England schließlich Mangelware. Ungefähr ein Jahrhundert sollte es dauern, bis aus dem spielerischen Vergnügen für die gehobene Gesellschaft eine ambitionierte und gut organisierte Sportart wurde.

 

Mehr Schach als Kegeln auf Eis

In den 1940er Jahren erhielt die Sportart durch die Abgabe des Curlingsteins im Gleiten („Sliding Delivery“) neue Impulse in Technik und Präzision. Curling ließ sich fortan genauer und sportlich ambitionierter bestreiten, wodurch es auch schnell zur Aufnahme ins Programm der Olympischen Spiele kam.

Mittlerweile sind es 30 Nationalverbände, die regelmäßig Turniere austragen. Der mit Abstand größte Curlingverband lässt sich in Kanada finden. Und auch wenn das Bewegen der Steine und das genaue Zielen eher an Kegeln und Bowling erinnert, sind Strategie und Taktik gefragt. Neben aller Präzision beim Sliden, erinnert die intelligente Spielfeldnutzung eher an ein Schachspiel.

 

 

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Introducing our team: Dario Cavestri

01. Name: Dario Cavestri
02. Position at GSKH: Head of Office

03. When and how did I come up with the idea of becoming an IP Administrator?
Intelle...

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01. Name: Dario Cavestri
02. Position at GSKH: Head of Office

03. When and how did I come up with the idea of becoming an IP Administrator?
Intellectual Property runs in my family – my dad was a Formalities Officer at the EPO, so I drew my first doodles on discarded Office Actions and Statements of Grant. My interest in languages and law led me to GSKH where I enjoy working with clients and colleagues all over the world.

04. What was the most catching moment/adventure/happening, … in your career so far?
In my work with the paralegal trainees at our firm I got the opportunity to support some extraordinary people in learning the skills of our trade and laying the foundation for their career. Seeing them today, working as highly qualified experts in their field makes me very proud.

05. What does GSKH represent for you?
For me GSKH is the perfect combination between a boutique law firm and a big player. Our team is still small enough to know everybody well and to change and continuously improve processes. On the other hand our client base is impressive and I often see the inventions and brands we protect in my daily life.

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Bob

Bob – heiße Schlitten und ihre Erfindung

Auch wenn die Olympischen Spiele in Peking mittlerweile vorbei sind, widmen wir uns auch im März der ...

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Bob – heiße Schlitten und ihre Erfindung

Auch wenn die Olympischen Spiele in Peking mittlerweile vorbei sind, widmen wir uns auch im März der Faszination des Wintersports. Viele Erfindungen und Patente sind es wert, mit ihnen diesen Spätwinter eiskalt und sportlich zu gestalten. Den Anfang im März macht der Bob – ohne Zweifel der schnellste und dynamischste Vertreter im Schlittensport.

Amerikanische Erfindung für die mondäne Schweiz

Bob fahren ist ohne markante Eiskanäle heute nicht mehr vorstellbar. Diese gab es in den Anfängen des Bobsports natürlich noch nicht. Das Grundmodell des verlängerten Schlittens wurde Ende des 19. Jahrhundert über ganz gewöhnliche Pisten gefahren. Nachweisbar ist der erste Bob in der Wintersaison 1888/89 im mondänen, schweizerischen St. Moritz.

Ein Kurgast soll hier seine Weiterentwicklung vom Schlitten hin zum Doppelschlitten präsentiert haben. Ein Jahr später wurde aus dem klassischen Holzschlitten ein Stahl-Modell, um mehr Robustheit und Drive auf die Piste zu bringen. Beliebt war der Schlitten auch bei Touristen, da bis zu vier Personen mit ihm fahren konnten.

 

Ab in die Eisrutschbahn

Ende der 1880er Jahre soll sich in St. Moritz auch die weltweit erste Eisbahn befunden haben, die explizit für den Fahrspaß im Bob konzipiert wurden. Hoteliers in Frankreich und Russland – wo Eisrutschen schon länger bekannt waren – adaptierten die Idee der Eisbahn. Ohne die Beliebtheit der Erfindung bei vielen Touristen wäre der moderne Bobsport kaum in Fahrt gekommen.

Der erste Bobclub wurde 1897 gegründet – natürlich in St. Moritz. Was sich über die Jahrzehnte zu einem sportlichen Wettbewerb mauserte, war lange Zeit von touristischem Vergnügen und ausgiebigem Vereinsleben geprägt.

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Skibrille

Durchblick auf allen Pisten – mit der Skibrille
Heute schauen wir auf ein Hilfsmittel, das genauso wichtig wie Ski oder Snowboard ist. Auf eine S...

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Durchblick auf allen Pisten – mit der Skibrille
Heute schauen wir auf ein Hilfsmittel, das genauso wichtig wie Ski oder Snowboard ist. Auf eine Skibrille möchte definitiv kein Wintersportler verzichten. Die Skibrille wurde bereits vor einem halben Jahrhundert entwickelt und ermöglicht ein sicheres Skifahren selbst bei dichtem Flockenfall und schwierigen Sichtverhältnissen.

Die Skibrille – die Erfindung eines Zahnarztes
In den 1960er Jahren beginnt die Geschichte der modernen Skibrille. Erfunden wurde sie von Dr. Robert Smith, der als US-Amerikaner im Süden Deutschlands stationiert war und seiner Tätigkeit als Zahnarzt nachging. Begeistert vom Wintersport und beeinflusst von den vielen Schnee- oder
Regenfällen der Region, macht sich „Dr. Bob“ Gedanken über einen für Sportler geeigneten Sichtschutz.
Die Grundform seiner Brille war mit einer Doppelverglasung ausgestattet, die sich mit dem Isolierglas moderner Fensterscheiben vergleichen lässt. Bis zum heutigen Tag steht der Name Smith für eine Fülle von Skibrillen-Editionen, die stetig weiterentwickelt werden und selbst den Ansprüchen ambitionierter Profisportler genügen.

Stetige Neuheiten für einwandfreie Sicht
Mit einem Blick auf ein Patent der Skibrille lässt sich noch nicht erahnen, wie vielfältig die Weiterentwicklungen der Brille eines Tages sein würden. Heute steht Smith beispielsweise für ein Schnellwechselsystem der Scheiben, um den Durchblick optimal auf strahlenden Sonnenschein,
Nebel oder starke Niederschläge abstimmen zu können.
In den Anfangsphasen hat Dr. Robert Smith übrigens kaum Geld mit seiner Erfindung verdient. Als diese noch in den Kinderschuhen steckte, bot er sie im süddeutschen Raum gegen Liftkarten an, um hier Geld zu sparen. Aus der Leidenschaft fürs Skifahren ist eine Weltmarke geworden, die den
Skisport wie nur wenige prägte.

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Februar

Introducing our team: Dr. Stefan Eichhammer

01. Name: Dr. Stefan Eichhammer
02. Position at GSKH: Counsel (Attorney-at-Law)

03.When and how did I come up with the idea of becoming an Attorney...

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01. Name: Dr. Stefan Eichhammer
02. Position at GSKH: Counsel (Attorney-at-Law)

03.When and how did I come up with the idea of becoming an Attorney at Law in IP?
I got enthusiastic about IP for the first during my studies for the Master of Laws (LL.M.) in Chicago. That’s when I decided to become an IP-lawyer.

04. What was the most catching moment/adventure/happening, … in your career so far?
Actually, every time I attend an oral hearing (because you could always expect the unexpected).

05. What does GSKH represent for you?
A pleasant workplace to be creative and successful.

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Carving Ski

So wird’s richtig dynamisch – der Carving Ski
Unser Monat des Wintersports geht weiter, mit spannenden Erfindungen und Patenten passend zu den Ol...

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So wird’s richtig dynamisch – der Carving Ski
Unser Monat des Wintersports geht weiter, mit spannenden Erfindungen und Patenten passend zu den Olympischen Spielen in Peking. Unser dritter Monatseintrag widmet sich einem Skimodell mit mehr Schwung und Speed als herkömmliche Bretter für die Pisten und Loipen. Im Folgenden ein
Blick auf die kreative Entwicklungsgeschichte des Carving Skis.

Hart auf der Kante unterwegs
Skier sind seit Jahrhunderten ein bekanntes Fortbewegungsmittel. Vor den Zeiten als Sportgerät gehörten sie vor allem in Skandinavien zu den wichtigsten Hilfsmittel, um bei Schnee und Eis voranzukommen. Fehlende Impulse und Weiterentwicklungen des Sport-Skis endeten in den
1980er Jahren, als Reinhard Fischer als Niederösterreich zum Pionier des modernen und schnellen Skisports wurde.
Er entwickelte einen verkürzten Ski, der deutlich schnittiger daherkam und so eine völlig neue Dynamik und Geschwindigkeit in der Abfahrt ermöglichte. Anfangs von traditionellen Skisportlern belächelt, ist der Carving Ski heute ein wahrer Standard im Skisport. Im Jahr 1993 präsentierte Fischer mit dem „Snowrider“ das absolute Ursprungsmodell des modernen Carvers.

Taillierung des Skis keine Weltneuheit
Berühmt geworden sind Fischer und die Entwicklung des Carving Skis vor allem durch die industrielle Massenfertigung, die diesem Modell ab den Neunziger Jahren widerfuhr. Die Taillierung eines Skis für größere Spritzigkeit ist jedoch kein gänzlich neues Konzept. Kurze Skimodelle mit mehr Schnitt ließen sich auch schon im frühen 20. Jahrhundert im skandinavischen Raum finden.
Reich ist Fischer übrigens nicht geworden. Zwar hat er einen „Gebrauchtmusterschutz“ in Österreich anmelden können. Ihm blieben jedoch nur die geteilten Einnahmen mit seinem Patentanwalt, während die Großeinnahmen nachfolgend durch die globalen Sportartikelfirmen eingenommen wurden.

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Snowboard

Zum Wintersport braucht es keine zwei Bretter …
Zu unserem Monat des Wintersports und den Olympischen Spielen 2022 in Peking stellen wir
spannende ...

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Zum Wintersport braucht es keine zwei Bretter …
Zu unserem Monat des Wintersports und den Olympischen Spielen 2022 in Peking stellen wir
spannende Erfindungen und Patente aus der alpinen Sportwelt vor. Nach der Skibindung werfen
wir in diesem Beitrag den Blick auf das Brett, das für manche Wintersportler die Welt bedeutet: das
Snowboard.

Das Snowboard und seine spannende Vorgeschichte
Erstmals in den 1980er Jahren werden eingefleischte Skifahrer gestaunt haben, wenn junge
Wintersportler mit einem einzigen, großen Brett auf den Pisten unterwegs waren. Die Entwicklung
des modernen Snowboards geht tatsächlich auf dieses Jahrzehnt zurück, die Vorgeschichte reicht
jedoch bis zur Jahrhundertwende.
Schon im Jahr 1900 wurde der sogenannte „Monogleiter“ vom Österreicher Toni Lenhardt
vorgestellt. Auch der „Snurfer“ aus den 1960er Jahren, mit dem erstmals das Prinzip des Surfbretts
in den Wintersport hineingebracht wurde, hat wesentlich zur Entwicklung des Snowboards
beigetragen.
Pionier des modernen Snowboards ist jedoch der US-Amerikaner Jack Burton, der seinen Prototyp
im Jahr 1977 vorstellte. Zu diesem speziellen Brett gehörten Gummiriemen, die sich um die Füße
des Fahrers schnallen ließen, sowie Antirutsch-Flächen auf dem Brett für einen sicheren Stand
während der Fahrt. Zum kommerziellen Erfolg wurden Snowboards erst nach der Umstellung der
Produktion auf mehrere geleimte Holzschichten.

Das Snowboard als patentierte Erfindung
Während die Urtypen des Skis schon vor Epochen zum Einsatz kamen, handelt es sich beim
Snowboard um eine patentierte Erfindung. Neben dem US-Patent
(https://patents.google.com/patent/US7823892B2/en) für das moderne Snowboard lässt sich
sogar ein Patent für den beschriebenen Snurfer (https://www.ebay.de/itm/1968-SNURFERSNOWBOARD-Patent-Art-Print-READY-TO-FRAME-snowboard-burton/390060938155) offiziell finden. Mit diesem Gefährt werden sich jedoch heute nur die wenigsten Winterfreunde auf die Piste trauen.

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MONAT DES WINTERSPORTS: Erfindung Skibindung

So klappt’s mit der Bindung auf der Piste …
Der Februar ist nicht nur wegen der Olympischen Spiele in Peking 2022 der Monat des
Wintersports. Wir m...

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So klappt’s mit der Bindung auf der Piste …
Der Februar ist nicht nur wegen der Olympischen Spiele in Peking 2022 der Monat des
Wintersports. Wir möchten in diesen Wochen unseren Blick auf einige legendäre Erfindungen und
Patente werfen, ohne die das moderne Sportleben kaum denkbar wäre. Den Anfang macht die
Skibindung, die wie kaum eine andere Idee das Skifahren sicherer macht.

Eine Erfindung von Hannes Marker
Die moderne Skibindung ist unzertrennbar mit dem Namen Hannes Marker verbunden. Der
gebürtige Berliner war ein absolutes Multitalent, was Ideen und Entwicklungen im Ski- und
Surfbereich anbelangte. In Spitzenzeiten waren bis zu 2.000 Patente auf seinen Namen
angemeldet, wobei die Skibindung die wohl beständigste Erfindung dieser Persönlichkeit war.
In der Nachkriegszeit zum staatlichen Skilehrer ausgebildet, haderte Marker, wie viele andere
Sportler der damaligen Zeit auch, mit fehlenden Sicherheitskonzepten auf Pisten und Loipen. Seine erste Sicherheitsbindung präsentierte Marker im Jahr 1952 auf einer deutschen Sportartikelmesse.
Die wichtigste Zielsetzung: Maximale Stabilisierung während der Fahrt, jedoch ein schnelles Öffnen der Bindung in Notsituationen zur Verhinderung des so gefürchteten Schienbeinbruchs.

Cleveres Konzept für maximale Sicherheit
Die ersten Sicherheitsbindungen waren nicht unumstritten. Nicht zuletzt, da der Faktor Mensch
mitspielte und deshalb die Bindung nicht immer das tat, was sie sollte. Das richtige Anlegen der
Bindung und ein riskantes Fahrverhalten auf den Pisten konnte der Erfinder jedoch nicht
beeinflussen.
Zweifelsohne stellte dieser Grundtyp der Skibindung die Basis für Hightech-Skibindungen dar, wie
sie heute im professionellen Sport zum Einsatz kommen. An Markers Sicherheit hat es jedenfalls
nicht gemangelt. Der Exzentriker soll noch im Alter von knapp 80 Jahren gesurft sein.

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Januar

Cremig, crunchy und umstritten – die Erfindung der Erdnussbutter

Haben Sie gestern anstatt Marmelade oder Honig köstliche Erdnussbutter auf Ihr Brot gestrichen? Dann haben Sie bewusst oder unbewusst den weltweit...

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Haben Sie gestern anstatt Marmelade oder Honig köstliche Erdnussbutter auf Ihr Brot gestrichen? Dann haben Sie bewusst oder unbewusst den weltweiten Tag der Erdnussbutter (24. Januar) gefeiert. Patentrechtliche bringt die natürliche Creme eine spannende Geschichte mit sich – denn bis heute ist nicht geklärt, wer das geschmeidige Nussmus erfunden hat.

Ein weiteres Kellogs-Produkt – oder doch nicht?
Der Name John Harvey Kellog wird seit über einem Jahrhundert weltweit mit Cornflakes verbunden. Dem US-amerikanischen Mediziner werden eine Reihe von Erfindungen zugeschrieben, die er in den USA patentieren ließ. Zusammen mit seinem Bruder meldete er im Jahr 1885 ein Rezept für Erdnussmus an, das mit der modernen Erdnussbutter vergleichbar ist.

Ein Jahr zuvor gab es eine vergleichbare Patentanmeldung durch Marcellus G. Edson. Zu einem kommerziellen Erfolg wurde die Butter um die Jahrhundertwende herum durch den Geschäftsmann George Washington Carver. Viele halten ihn deshalb für den Erfinder der wahren Erdnussbutter, wobei er lediglich auf den Entwicklungen der beiden Patentträger aufbaute.

Die Krux mit Patenten an Rezepten
Weder Kellogs oder Edson, noch Carver dürfen die ersten Menschen gewesen sein, die Nüsse zu einer cremigen Masse verarbeiteten. Historiker sind sich sicher, dass schon zu Zeiten der Inka und Azteken eine vergleichbare Verarbeitung von Erdnüssen stattfand. Selbst wenn es Patentträger für diese Köstlichkeit gibt, dürfte Erdnussbutter der Menschheit schon seit Tausenden von Jahren bekannt sein.

Eines ist unstrittig: Die Beliebtheit von Erdnussbutter steigt in den USA und Deutschland gleichermaßen an. Als klassisches Low-Carb-Lebensmittel passt die Butter zum Zeitgeist und der bewussten Ernährung vieler Menschen – natürlich ohne unnötigen Zuckerzusatz.

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Tag des Popcorns – der patentierte Snack

Beim Kinobesuch darf es genauso wenig fehlen wie beim geselligen Treffen mit Freunden zu Hause: Popcorn! Der aufgepoppte Mais lässt sich nur schwi...

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Beim Kinobesuch darf es genauso wenig fehlen wie beim geselligen Treffen mit Freunden zu Hause: Popcorn! Der aufgepoppte Mais lässt sich nur schwierig in Kochtopf oder Pfanne herstellen, doch pfiffige Erfinder haben sich clevere Ideen zur Herstellung patentieren lassen. Zum morgigen Tag des Popcorns schauen wir auf diese technischen Geräte.

Die erste patentierte Popcorn-Maschine
Woher stammt die Erfindung des Popcorns? Natürlich aus den Vereinigten Staaten! Im Jahr 1934 war es Julian R. Burch, der unter der Patentnummer U.S. Patent No. 1,961,812 die erste Popcornmaschine eintragen ließ. Das Aufpoppen von Mais über offenem Feuer oder mit anderen Hilfsmitteln war zu diesem Zeitpunkt natürlich schon bekannt. Durch Burchs Erfindung sollte die Herstellung des Snacks endlich sicher werden.
Heiße Butter oder Fett, die bei der Herstellung von Popcorn benötigt werden, führten vor der Erfindung häufiger zu Unfällen und Verletzungen. Der für die Maschine genutzte Kessel und das aufgeheizte Fett blieben sicher im Inneren der ersten Popcornmaschine, während die aufgepoppten Maiskerne langsam an der Oberseite herausquollen. Das Prinzip wird noch heute von zahllose Maschinen genutzt.

Ohne Maschine geht’s auch
Damit nicht jeder Haushalt eine große Maschine wie Kinos oder Cafés kaufen musste, haben Erfinder über die letzten Jahrzehnte hinweg die Idee der Popcornmaschine weiterentwickelt. Weitere Patente (z. B. unter https://patents.google.com/patent/US3882255A/en oder
https://patents.google.com/patent/DE202012000273U1/de aufrufbar) zeigen Alternativen wie spezielle Aufsätze, die für den heimischen Kochtopf geeignet sind. So kann jeder Genießer des süßen oder herzhaften Snacks auswählen, ob er den 19. Januar als Tag des Popcorns bei sich zu Hause feiern oder im Kino genießen möchte.

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Introducing our team: Osgith Huber

01. Name: Osgith Huber
02. Position at GSKH: IP Assistant in the Tax Department


03. When and how did I come up with the idea of working for an IP ...

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01. Name: Osgith Huber
02. Position at GSKH: IP Assistant in the Tax Department


03. When and how did I come up with the idea of working for an IP Office?

I started my professional career at GSKH in 2002. I had been looking for a challenging position where I could use my language skills and work independently and found this in the annuity department where I can combine both aspects.

04. What was the most catching moment/adventure/happening, … in your career so far?

Our company excursions have always been good fun. I remember in particular our rafting tour on the river Lech in Tyrol in the pouring rain. We had a great time!

 

05. What does GSKH represent for you?

I enjoy working for GSKH where I can continue to improve my professional skills.
GSKH simple means bread and butter to me, a long-term secure job, as well as working in a positive and pleasant environment together with nice colleagues.

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Auf heißen Kufen unterwegs – die Erfindung des Schlittschuhs

Am 10. Januar sind die 114. Eiskunstlauf-Europameisterschaften im estnischen Tallinn gestartet und somit lohnt ein genauer Blick auf die Füße de...

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Am 10. Januar sind die 114. Eiskunstlauf-Europameisterschaften im estnischen Tallinn gestartet und somit lohnt ein genauer Blick auf die Füße der Sportlerinnen und Sportler. Kunstvolle Pirouetten und Wurffiguren wären ohne die schnittigen Kufen an speziellen Schlittschuhen kaum denkbar.
Doch wer hat die rasanten Schuhe überhaupt erfunden?

Seit Jahrtausenden auf Eis unterwegs
Seit es Schnee und Eis gibt, sucht die Menschheit nach Möglichkeiten der schnellen und sicheren Fortbewegung. In Skandinavien oder der Slowakei haben Archäologen Kufen aus Tierknochen gefunden, die schon vor zwei bis drei Jahrtausenden zur schnellen Überwindung von Eisflächen genutzt wurden. Die Knochen verfügten über Löcher, durch die eine direkte Befestigung am Fuß mittels Seilen möglich war.

Der scharfe Schnitt der Kufe soll der Legende nach ein Produktionsfehler gewesen sein. Alleine das Anschärfen mit einem Schnitt ins Eis und der hiermit verbundenen Hitzebildung macht es Schlittschuhläufern möglich, über das Eis zu gleiten und Top-Geschwindigkeiten zu erreichen. Der sportliche Schlittschuh mit Zähnen geht auf den Schweden Ulrich Salchow zurück, der auch Namensgeber einer Sprungfigur ist.

Vom Schuhwerk zum Sportgerät
Vorrangig in Skandinavien und Kanada kommen Schlittschuhe noch als tägliches
Fortbewegungsmittel in langen und kalten Wintern zum Einsatz. Ansonsten ist der moderne Schlittschuh ein vollwertiges Sportgerät, der auf die jeweilige Disziplin vom Eisschnelllauf bis zum Eishockey angepasst wird.
Speziell für den Eiskunstlauf wird auf einen Hohlschliff der Kufe in Querrichtung vertraut, der für eine scharfe Schnittkante im Eis verantwortlich ist. Dies sorgt für maximale Stabilität auf dem Eis, die nicht nur beim Landen nach Wurffiguren Sicherheit schenken soll.

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Sprache auf den Punkt gebracht – der Welt-Braille-Tag

Mit Entwicklung der Braille-Schrift wird Blinden und Sehbehinderten der Informationserwerb erheblich erleichtert. Der genialen Erfindung durch Schr...

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Mit Entwicklung der Braille-Schrift wird Blinden und Sehbehinderten der Informationserwerb erheblich erleichtert. Der genialen Erfindung durch Schrift mit einem Raster aus sechs Punkten wird seit 2001 jährlich am 4. Januar gedacht. Grund genug für uns, einen Blick auf die Entwicklung der punktereichen Erfindung zu werfen.


Von der Nacht inspiriert

Der 4. Januar als weltweiter Feiertag der Blindenschaft wurde zu Ehren des Erfinders Louis Braille gewählt, der an diesem Tag Geburtstag feierte. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt, ließ sich Braille von einem blinden Mitschüler inspirieren, der von der Lesbarkeit geprägter Buchstaben mit seinen Fingern sprach.
Wesentlich zur Erfindung beigetragen hat der französischen Hauptmann Charles Barbier, seines Zeichens Entwickler der Nachtschrift. Diese ermöglichte es dem Militär, unabhängig von den vorherrschenden Lichtverhältnissen, kleine Botschaften zu verfassen und zu lesen. Dies wurde von Louis Braille für zivile Zwecke weiterentwickelt und hat das Lesen für Millionen Menschen über 150 Jahre hinweg revolutioniert.


Lesen mit internationalem Standard – sogar online

Anders als die Gebärdensprache, die je nach Nation eigene Handzeichen verwendet, ist die Braille- Schrift standardisiert. Wurde die Punkteschrift über Jahrzehnte hinweg von speziellen Druckmaschinen umgesetzt, um Bücher aller Art für Sehbehinderte lesbar zu machen, ist die Braille-Schrift längst in der digitalen Technik angekommen.
Blinde und Sehbehinderte können über ein spezielles Keyboard Inhalte des Bildschirms erfassen. Dieses setzt die Zeichen von digitalen Texten blitzschnell in ein Punkteraster um, das für den Blinden lesbar wird. Um die Vielfalt der digitalen Inhalte richtig und kreativ darzustellen zu können, wurde sogar ein spezielles System mit acht Punkten entwickelt.

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