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August

Endlich mehr Fülle und Volumen

Hätten Sie’s gewusst? Am 19. August ist der Internationale Tag der Haarschleife. Natürlich macht nicht nur die Schleife eine Frisur zum echten Hi...

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Hätten Sie’s gewusst? Am 19. August ist der Internationale Tag der Haarschleife. Natürlich macht nicht nur die Schleife eine Frisur zum echten Hingucker, einige elektrische Erfindungen dürfen für einen tollen Style ebenfalls nicht fehlen. Hierzu gehört der Haartrockner oder Föhn, der auch markenrechtlich einiges zu bieten hat.

Ein Highlight der französischen Modewelt

Wo sonst sollte der Haartrockner erfunden werden als in der Heimat der Haute Couture. Ende des 19. Jahrhunderts war es Alexandre Godefrey, der in seinem Friseursalon in Paris einen Vorläufer des modernen Haartrockners erfand. Auch das deutsche Traditionsunternehmen AEG brachte um die Jahrhundertwende herum ein vergleichbares Gerät heraus. Patentiert wurde der Haartrockner allerdings 1911 in den USA.

Vom handlichen Format, den ein moderner Haartrockner aufweist, konnte damals nur geträumt werden. Diese waren aufwändig gestaltete, standfeste oder fahrbare Geräte mit einem Gebläse, das den gesamten Kopf des Friseurbesuchers umfasste. Dies ist mit Geräten für die Dauerwelle vergleichbar, die noch heute in vielen Salons zu finden sind.

Ist jeder Föhn ein „Fön“?

Tatsächlich gibt es einen Unterschied zwischen Haartrockner und Fön, und dieser hat markenrechtliche Gründe. Tatsächlich ist der „Fön“ eine eingetragene Marke, die sich die Firma Sanitas im Jahr 1908 schützen ließ. Die Marke, damals noch „FOEN“ geschrieben, wurde Ende der 1950er Jahre durch AEG übernommen. Das Unternehmen produzierte schon seit vielen Jahren Haartrockner, damals noch unter dem Namen Heißluftdusche.

Die Schreibweise Föhn entstand deutlich später und hatte vor allem sprachliche Gründe. Mit der Bezeichnung Haartrockner gehen Nutzer des elektrischen Geräts auf Nummer sicher, um keine Markenverstöße zu riskieren.

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