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Mai

MONAT DER PREMIUM-MARKEN: Louis Vuitton

Louis Vuitton – Markenschutz für ein Schachbrett
Im Markenrecht sind es vor allem die großen Premium-Hersteller, die tausendfach nachgeahmt un...

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Louis Vuitton – Markenschutz für ein Schachbrett
Im Markenrecht sind es vor allem die großen Premium-Hersteller, die tausendfach nachgeahmt und kopiert werden. In diesem Monat werfen wir einen Blick auf weltbekannte Premium-Marken und ihre kleinen und großen Geschichten im Patent- und Markenrecht. Den Anfang macht Louis Vuitton – die vielleicht am häufigsten kopierte Modemarke der Welt.

Null-Toleranz-Politik bei Markenverstößen
Designer und Künstler von Modelabels wirken stilbildend und bringen seit vielen Jahrzehnten weltweite Trends hervor. Leider lassen sich Muster und Dekors vergleichsweise einfach kopieren, wogegen manche Modemarken strikt vorgehen. Louis Vuitton geht als französische Luxusmarke mit Sitz in Paris vergleichsweise streng gegen Verstöße im Patent- und Markenrecht vor. Auf seiner Webseite befasst sich die weltbekannte Premiummarke ausführlich mit diesem Thema und macht deutlich, dass gegen Fälschungen aller Art konsequent vorgegangen wird. Neben dem Respekt vor der Marke und ihren Designern dient dies vor allem dem Schutz der Kreativität und Einzigartigkeit aufregender Modeprodukte. Und diese sind bei Louis Vuitton nicht zu knapp: Circa 18.000 Schutz- und Eigentumsrechte zählen zum französischen Unternehmen, von Handelsmarken bis zu einzelnen Designs.

Rechtlicher Erfolg bei markantem Schachbrettmuster
Wie weit der Markenschutz gehen kann, zeigen mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Gunsten von Louis Vuitton. Mit dem Urteil T-360/12 sowie T-359/12 gestand der EuG der Marke zu, ein Markenrecht am grau-karierten Schachbrettmuster sowie einem braun-beige-karierten Schachbrettmuster für verschiedene Taschen und Textilien zu besitzen.
Mit dem Gerichtsverfahren wehrte sich Louis Vuitton aktiv gegen eine anderweitige Rechtsprechung, die das Schachbrett-Karo als alltägliches Muster ansah und der Luxusmarke ihr Recht absprach. Das Urteil wurde von höherer Instanz durch eine „Unterscheidungskraft durch Benutzung“ zu Gunsten von Louis Vuitton umgewandelt.
Die geografische Verbreitung, der Bekanntheitsgrad der Marke sowie ihr Marktanteil flossen in die Bewertung seitens des Gerichtes ein. Und zugegeben: Wer denkt nicht bei einer entsprechend karierten Tasche an das französische Unternehmen (und hoffentlich nicht an eine billige Fälschung)?

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